Aktuelle Informationen für Sie:
Die Senkung der Umsatzsteuer (USt) von 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % tritt am 1. Juli 2020 inkraft.
Die verminderten Umsatzsteuer-Sätze gelten aktuell bis zum 31.12.2020
Nachfolgend erhalten Sie mein aktuelles Rundschreiben zur Mehrwertsteuer-Senkung.
Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich Sie sich bei Unklarheiten unbedingt in den nächsten Tagen mit mir in Verbindung zu setzen.
Grundsätzlich gilt:
- Bei Warenlieferungen gilt der Zeitpunkt der Übergabe der Ware (Verschaffung der Verfügungsmacht).
- Bei Bauleistungen gilt der Zeitpunkt der Abnahme durch den Erwerber (frühere Anzahlungen unterliegen dann auch der 16%igen Umsatzsteuer)
- Bei Dienstleistungen gilt der Zeitpunkt des Leistungsendes!
- Bei Dauerleistungen (Miet/Leasing/Wartungsverträge) gilt der Tag an dem der Leistungszeitraum endet.
- Ausnahmen gelten bei Architekten!
Soweit Sie selbst Verträge mit anderen Unternehmern geschlossen haben, prüfen Sie in wieweit Sie diese Verträge für den Zeitraum 7-12.2020 anpassen müssen.
Hier finden Sie alle Informationen im kompakten Rundschreiben.
Bei Fragen, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail.