Die nachfolgend genannten Punkte müssen alle in einer Rechnung enthalten sein. Sind Sie der Rechnungsempfänger (z.B. Kauf eines Laptops bei Fa. XY), dann ist dies die Voraussetzung für Ihren Vorsteuerabzug nach § 15 USTG. Schreiben Sie selbst die Rechnung an einen anderen Unternehmer, ist dies die Voraussetzung, dass Ihr Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Bitte beachten Sie: Alle Vorschriften (Ausnahme *) gelten auch für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG-
Leistungsempfänger: Dies ist der Empfänger der Rechnung; Kompletter Firmenname zuzüglich Anschrift ist hier notwendig.
Fortlaufende Rechnungsnummer: Hierdurch soll sichergestellt sein, dass die Rechnung einmalig ist. Es ist zulässig mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden, z.B. 2015-A4, A5, A6…oder 2015-01 oder 01A-2015 o.ä.
Leistungsdatum/zeitpunkt: Entweder ist dies der Tag der Rechnungsschreibung, dann erfolgt der Zusatz: Leistungsdatum entspricht dem Ausstellungsdatum oder es ist der Zeitraum der Leistung klar zu nennen z.B. Beratungen im Monat Mai 2015 oder Beratung am 14.5.2015 oder Lieferung vom 14.5.2015
Leistungsbeschreibung: Hier ist Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung zu betiteln. Dadurch muss klar ersichtlich sein, um was für eine Leistung handelte es sich genau.
Ausstellungsdatum = Datum der Rechnungsschreibung
Leistender Unternehmer: Dies ist der ausstellende Unternehmer, auch hier sind der komplette Firmenname und Anschrift notwendig.
Netto-Summe, Steuersatz, Umsatzsteuer in Euro, Bruttorechnungsbetrag: Die Beträge sind getrennt auszuweisen. Sollte eine Umsatzsteuerbefreiung bestehen, ist ein entsprechender Hinweis vorzunehmen. *
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer: Dies ist eine absolut zwingende Angabe und kann z.B. in die Fußzeile der Rechnung mit aufgenommen werden.
Vereinfachungsregelung:
Wenn es sich um eine Rechnung von weniger als 150 Euro brutto handelt (Kleinstbetragsrechnung gem. § 33 USTDV) dann kann auf folgende Angaben verzichtet werden:

  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Leistungsdatum/zeitpunkt
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Umsatzsteuer in Euro (Steuersatz und Bruttobetrag genügt)

Bitte beachten Sie: Dies ist eine Information. Es handelt sich um keine steuerliche Beratung.