Die Thematik Künstlersozialabgabe ist sehr komplex, so dass sich immer neue Frage stellen.
In diesem Blog finden Sie Antworten auf die Vielzahl der Unklarheiten.

Frage:
Ich bin als Künstler in der KSK versichert. Wie verhält es sich, wenn ich im Alter dieser Tätigkeit nur noch in ganz geringem Umfang nachgehe. Bin ich dann weiterhin in der KSK versicherungspflichtig?

Antwort:
Es gibt eine Vielzahl von Voraussetzungen, die die Versicherungspflicht in der KSK auslösen. Insgesamt lässt sich aber sagen: Sofern die Tätigkeit nicht mehr erwerbsmäßig ausgeübt wird, bzw. die Mindestgrenze von jährlich 3.900 Euro (Gewinn) nicht mehr überschritten wird, entfällt die Versicherungspflicht nach dem KSVG.

Dann kann mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden, in wieweit eine Familienversicherung möglich ist.

Bitte beachten Sie: Bei diesem Beitrag handelt es sich um keine steuerliche Beratung sondern lediglich um eine Information.