Wer sich gerade selbständig gemacht hat, bekommt ziemlich bald Post vom Finanzamt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung soll dem Finanzamt alle benötigten Angaben und Informationen von Ihnen und Ihrer zukünftigen Tätigkeit zur Verfügung stellen.

Da darin auch Angaben zu den zukünftigen Gewinnen und Umsätzen zu tätigen sind, sind Ihre Antworten sehr genau zu kalkulieren.

Grundsätzlich empfehle ich, das Formular nur mit einem steuerlichen Berater auszufüllen. Trotzdem möchte ich in diesem Blog auf die größten Fehlerquellen hinweisen. Diese betreffen den Teil bezüglich der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und den Bereich der Umsatzsteuer.

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen:

Hierin sind jeweils die Angaben zu den Einkünften (nicht Umsätzen) aus den jeweiligen Einkunftsarten anzugeben sowohl für das Jahr der Betriebseröffnung, als auch für das Folgejahr. Des Weiteren auch die Sonderausgaben (u.a. private Versicherungen) und Steuerabzugsbeträge.

Viele Existenzgründer haben einen Businessplan erstellt. Somit lassen sich die Zahlen daraus oft auf das Formular übertragen. Sollten Sie mit Ihrem Ehepartner zusammenveranlagt werden, sind auch dessen Einkünfte entsprechend mit einzutragen.

Beispiel:

Unternehmenseröffnung 2020 lt. Fragebogen

Verlust -10.000 Euro

Folgejahr 2021 lt. Fragebogen

Gewinn 1.000 Euro

Gewinn 2020 tatsächlich

20.000 Euro

Gewinn 2021 tatsächlich

30.000 Euro

Andere Einkünfte Ehepartner 2020 und 2021

50.000 Euro

Folge:

Aufgrund der ursprünglichen Angaben im Fragebogen wurden keine Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Aufgrund der endgültigen Ergebnisse und der Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner kommt es zu erheblichen Nachzahlungen.

Angenommen Sie reichen Ihre Steuererklärungen für 2019 erst Mitte 2021 beim Finanzamt ein, kann es zu folgendem Szenarium kommen:

Mitte 2021 erhalten Sie einen Einkommensteuerbescheid für 2019 und einen Vorauszahlungsbescheid für 2020 und 2021, worin folgende Beträge zur Zahlung fällig werden:

Einkommensteuernachzahlung in 2021

für 2019

nachträgliche Einkommensteuervorauszahlungen in 2021

für 2020 in einem Betrag, da das Jahr 2018 bereits abgelaufen ist

nachträgliche Einkommensteuervorauszahlungen

ab dem 1. Quartal 2021 vierteljährlich

Dies bedeutet im Ergebnis, dass Sie Mitte 2021 einen großen Betrag an Steuern an das Finanzamt bezahlen müssen. Daher kann ich nur dringend empfehlen, ihren Gewinn immer in Verbindung mit Ihren Vorauszahlungen zu sehen und ggf. eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt vorzunehmen. Des Weiteren sollten Sie immer etwaige Überschüsse direkt zur Seite legen, sobald dies irgendwie möglich ist.

Machen Sie aber auch nicht den Fehler, dass Sie die Gewinne zunächst zu hoch schätzen. Dann werden entsprechend Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt, die Sie dann auch leisten müssen. Nur durch einen entsprechenden Herabsetzungsantrag schaffen Sie sich dann wieder „Erleichterung“.

Angaben zur Umsatzsteuer

  • Überprüfung der Thematik bezüglich der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach
    § 19 UStG mit Ihrem Steuerberater.

  • Eintrag der voraussichtlichen Umsätze, getrennt nach Jahr der Betriebseröffnung und dem Folgejahr (Abstimmung mit dem Businessplan).

  • Überprüfung welchem Steuersatz Ihre Umsätze unterliegen oder ob Sie ggf. nach dem Umsatzsteuergesetz steuerfreie Umsätze ausführen.

Ich hoffe Sie konnten erkennen, dass bereits in diesem kleinen Teilbereich des Fragebogens viele Fehlerquellen liegen. Daher empfehle ich dringend: Lassen Sie sich beraten, es lohnt sich!

Bitte beachten Sie: Bei diesem Blogbeitrag handelt es sich lediglich um eine Information. Es liegt keine steuerliche Beratung vor.