Besonders relevant: Die Anpassung kann bis zu drei Jahren rückwirkend erfolgen!
Vorsicht vor rückwirkender Anpassung der Versicherungsbeiträge
Besonders für Unternehmen, die schwankende Einkünfte erzielen, ist diese Gesetzesänderung von Relevanz und reduziert die Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Während in Jahren, in denen der Beitrag zu niedrig angesetzt wurde, eine Nachzahlung droht, können Sie in Jahren, in denen Ihre Einnahmen zurück gingen, mit Erstattungen rechnen.
Vorsicht ist also für freiwillig gesetzlich Versicherte geboten, bei denen der steigende Gewinn nicht in der vorläufigen Festsetzung des Beitrags berücksichtigt wurde, deren Einkünfte sich jedoch im Laufe eines Jahres sehr positiv entwickelten. Trifft dieser Fall auf Sie zu, müssen Sie mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Mein Experten-Tipp: Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen!
Gerne unterstütze ich Sie bei der Kalkulation der Rücklagenhöhe. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail.
Margit Egg, Steuerberaterin
Unter dem Motto „Steuern – verständlich!“ biete ich in meiner Kanzlei umfassende steuerliche Beratung sowie individuelle Lösungen für Existenzgründer und Selbstständige. Neben der Finanzbuchführung stehe ich Ihnen mit Einzel-Coachings und Gründungsberatung zur Seite.
Es liegt mir am Herzen, den Menschen mit seinen Finanzen im Ganzen zu sehen und so eine optimale Beratung zu ermöglichen.
Lesen Sie auf meinem Blog immer die neuesten Informationen rund um wichtige steuerliche Themen und kontaktieren Sie mich sehr gerne für eine persönliche Beratung.