Ich bin als COACH tätig, bin ich jetzt freiberuflich oder gewerblich tätig?
Für die Feststellung, ob die Tätigkeit des Coaches freiberuflich oder gewerblich ist, kommt es auf die Ausbildung als auch die Tätigkeitsschwerpunkte an. Grundsätzlich ist die Bezeichnung des Coaches nicht geschützt, somit kann sich jeder Coach nennen. Daher umfasst Coaching heute alle erdenklichen Bereiche: Supervision, Trainingsgruppen, Personalcoaching, Mediation, Lebensberater, Diät- oder Berufsberater und vieles mehr.
Wann bin ich freiberuflich als Coach tätig?
Soweit Sie über einen Abschluss als psychotherapeutischer bzw. medizinischer Psychotherapeut, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Krankengymnast, Arzt, Sportwissenschaftler oder Diplom-Pädagogen verfügen und in diesem Rahmen als Coach tätig sind, ist diese Tätigkeit normalerweise gemäß § 18 Abs. 1 EStG freiberuflich.
Wann bin ich gewerblich als Coach tätig?
Soweit Sie über keinen Studienabschluss wie in den o.g. Berufen gefordert verfügen, liegt in den meisten Fällen eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Umsatzsteuer: Soweit keine psychotherapeutische Ausbildung und Tätigkeit vorliegt, unterliegt die Tätigkeit der Umsatzsteuerpflicht mit 19 %. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG findet entsprechend Anwendung (siehe im Detail den eigenen Beitrag hierzu).
WICHTIG: Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist die Thematik der gemischten Tätigkeiten. Dies bedeutet, dass sowohl Einkünfte erzielt werden, die gewerblich als auch solche, die freiberuflicher Art sind. Die Schwierigkeiten beginnen somit dann, wenn z.B. ein Coach neben seiner Coachingtätigkeit auch Bücher, Nahrungsergänzungsmittel oder anderes verkauft.
Aufgrund der Komplexität dieses Sachverhaltes empfehle ich auf jeden Fall die Überprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer steuerlichen Beratung. Auch Berufsverbände können in diesem Zusammenhang oft weiterhelfen.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Beitrag handelt es sich nur um eine Information. Es liegt keine steuerliche Beratung vor.