Die Möglichkeiten „zu riestern“ sind sehr vielfältig. Ein Vertrag ist schnell abgeschlossen und gerade mit Kindern durchaus eine interessante Möglichkeit Vermögen für das Alter aufzubauen.
Diese Punkte sollten Sie aber unbedingt beachten:
Wie hoch sind die Gebühren für einen Vertrag?
Die Gebühren sind sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie verschiedene Modelle und Varianten und lassen Sie sich die Kosten des Vertrages offenlegen.
Wer bekommt die Kinderzulagen?
Wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben muss immer geklärt werden, wem die Kinderzulagen zugerechnet werden. Sollte es zur Trennung/Scheidung kommen, ist erneut zu prüfen, wer die Zulagen erhält.
Wie viel müssen Sie in Ihren Vertrag jährlich einbezahlen um die volle Zulage zu erhalten?
Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihren Vertrag einbezahlen. Aktuell maximal 2.100 Euro.
Beispiel:
Ihr Bruttojahresgehalt 2021 betrug 70.000 Euro, Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder (Jahrgang 2010 und 2005); Ihr Partner hat keinen Vertrag und arbeitet auch nicht.
70.000 Euro x 4 % = 2.800 Euro (höchstens 2.100 Euro)
Grundzulage Hauptverdiener 175 Euro
Kind geboren ab 1.1.2008 – Kinderzulage 300 Euro
Weiteres Kind – Kinderzulage 185 Euro
Gesamtzulagen jährlich : 660 Euro
2.100 Euro abzüglich 660 Euro = 1.440 Euro
Sie müssen somit jährlich einen Eigenbeitrag von 1.440 Euro leisten.
Dann erhalten Sie die volle Zulage.
Soweit Sie z. B. nur 1.000 Euro Eigenbeitrag leisten, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Auf dem Kontoauszug meiner Riesterrente sehe ich, dass ich die Zulage nur anteilig erhalten habe. Warum?
Diese Frage erlebe ich sehr oft. In diesem Fall haben Sie nicht 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einbezahlt. Setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater bzw. Versicherungsunternehmen in Verbindung und lassen Sie prüfen, in welcher Höhe im laufenden Jahr noch in den Vertrag ggf. zusätzlich einzuzahlen sind, um die volle Zulage zu erhalten.
Wer prüft, ob ich genug Zulage erhalten habe?
Mit Erhalt des Kontoauszuges müssen Sie dies immer selbst prüfen. Fälschlicherweise gehen Steuerpflichtige davon aus, dies würde die Versicherungsgesellschaft/Bank o.Ä. prüfen. Dem ist jedoch nicht so.
Sie waren Arbeitnehmer und sind zukünftig selbständig als Unternehmer tätig?
In diesem Fall haben Sie zukünftig mit Ihrem Vertrag nur in Sonderfällen noch Anspruch auf Riester Zulage, da diese nur für sozialversicherungspflichtige Steuerpflichtige bzw. Beamte gedacht ist. Sie können dann Ihren Vertrag entweder still legen, weiter einbezahlen ohne Zulage oder Sie haben die Möglichkeit, dass Ihr Ehepartner, der weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, einen neuen Vertrag abschließt. In diesem Fall sind Sie dann mittelbar begünstigt und können die Zulagen weiterhin erhalten. Soweit Sie Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einbezahlen (z. B. als selbstständiger Lehrer oder als Trainer) kann der Riestervertrag weitergeführt werden.
Sie waren Arbeitnehmer und sind zukünftig selbständig tätig, unterliegen aber der Künstlersozialversicherung.
In diesem Fall sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und können Ihren Vertrag weiter führen.
Sie üben eine Tätigkeit als geringfügig Beschäftigte auf 520 Euro aus und haben einen Riestervertrag.
In diesem Fall dürfen Sie auf die Rentenversicherungspflicht NICHT verzichten. Wenn Sie verzichten, haben Sie keinen Anspruch auf Riester Zulage. Wenn Sie NICHT verzichten, haben Sie Anspruch auf die Zulage.
Für weitere Fragen hierzu, stehe ich gerne beratend zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich um keine steuerliche Beratung sondern um eine Information.
(Stand 9/2019)
Margit Egg, Steuerberaterin
Unter dem Motto „Steuern – verständlich!“ biete ich in meiner Kanzlei umfassende steuerliche Beratung sowie individuelle Lösungen für Existenzgründer und Selbstständige. Neben der Finanzbuchführung stehe ich Ihnen mit Einzel-Coachings und Gründungsberatung zur Seite.
Es liegt mir am Herzen, den Menschen mit seinen Finanzen im Ganzen zu sehen und so eine optimale Beratung zu ermöglichen.
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