Wie ist die Umsatzsteuer beim Kauf/Leasing eines betrieblich genutzten Fahrzeugs zu behandeln – Nutzung über 50 %

Soweit ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, stellt sich immer wieder die Frage: Wie werden Fahrzeuge, die im Betriebsvermögen sind und auch privat genutzt werden, umsatzsteuerrechtlich behandelt. Details lesen Sie in meinem Beitrag.

Beispiel:

  • Kauf Fahrzeug für 30.000 Euro zuzgl. 19 % 5.700 Euro
  • die Vorsteuer aus allen anfallenden Kosten ist abzugsfähig
  • Annahme: Keine Führung eines Fahrtenbuches

Jahr 2018:

Erstjahr

Folgejahre

Fahrzeug im Betriebsvermögen

Neufahrzeug

Abrechnung

Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr

5.700 Euro

0 Euro

Vorsteuer aus lfd. Kosten (4000 Euro x 19 %)

760 Euro

760 Euro

gesamte abzugsfähige Vorsteuer

6.460 Euro

6.460 Euro

760 Euro

Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen

1 % von 30.000 Euro x 12 Monate = 3.600

3.600 Euro

abzüglich 20 % nicht mit Vorsteuer belastete Aufwendg.

-720 Euro

verbleiben

2.880 Euro

hierauf 19 %

547 Euro

547 Euro

547 Euro

Umsatzsteuerüberschuss

-5.913 Euro

-213 Euro

Hinweis:

  • Natürlich ist das Ergebnis abhängig vom Anschaffungswert und den laufenden Kosten des Fahrzeugs.
  • Bei einem Leasingfahrzeug besteht bei den üblichen Verträgen kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten. Soweit allerdings eine Leasingsonderzahlung vereinbart wurde, ist der Vorsteuerabzug hieraus gegeben. Ansonsten besteht aus jeder monatlichen Rate der Anspruch auf Vorsteuerabzug.
  • Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, dadurch kann sich der Anteil der privaten Nutzung zu Gunsten des Steuerpflichtigen vermindern. Allerdings weis ich auf die hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hin.

Wie ist die Umsatzsteuer beim Kauf eines betrieblich genutzten Fahrzeugs zu behandeln – Nutzung zwischen 10% und 50%?

Beispiel:

  • Kauf Fahrzeug für 15.000 Euro zuzgl. 19 % 2.850 Euro
  • die Vorsteuer aus allen anfallenden Kosten ist abzugsfähig
  • Hier ist die Regelung der 1% Besteuerung nicht anzuwenden
  • Stattdessen gilt es, den privaten Nutzungsanteil glaubhaft zu machen.
  • Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich.

Jahr 2018:

Fahrzeug im Betriebsvermögen

Neufahrzeug

Erstjahr

Folgejahre

Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr

2.850 Euro

Vorsteuer aus lfd. Kosten (4000 x 19 %)

760 Euro

760 Euro

gesamte abzugsfähige Vorsteuer

3.610 Euro

3.610 Euro

760 Euro

Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen

Gesamtkosten: AFA und allg. Kosten 9000 Euro

davon Annahme 60 % private Nutzung

5.400 Euro

zuzgl. 19 % Umsatzsteuer

1.026 Euro

1.026 Euro

1.026 Euro

Umsatzsteuerüberschuss/Nachzahlung

-2.584 Euro

NZ 266 Euro

Alternativ mit geringeren laufenden Kosten Jahr 2018:

Fahrzeug im Betriebsvermögen

Neufahrzeug

Erstjahr

Folgejahre

Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr

2.850 Euro

Vorsteuer aus lfd. Kosten (2000 x 19 %)

380 Euro

380 Euro

gesamte abzugsfähige Vorsteuer

3.230 Euro

3.230 Euro

380Euro

Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen

Gesamtkosten: AFA und allg. Kosten 7000 Euro

davon Annahme 60 % private Nutzung

4.200 Euro

zuzgl. 19 % Umsatzsteuer

798 Euro

798 Euro

798 Euro

Umsatzsteuerüberschuss/Nachzahlung

ÜZ 2.432 Euro

NZ 418 Euro

2019 und 2020 jeweils 418 Euro

NZ 836 Euro

2021 und folgende Jahre keine Abschreibung

2022 Euro lfd. Kosten x 60 % x 19 % = 228 Euro

Annahme bis 2023 (insgesamt 5 Jahre)

NZ 456 Euro

Umsatzsteuernachzahlung bei Nutzung 5 Jahre

NZ 1.710 Euro

Hinweise:
Die Berechnung beruht auf der Annahme einer 60%igen privaten Nutzung.
Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ergibt sich ein Vorsteuerüberschuss im Erstjahr von -2.432 Euro, der Gesamtumsatzsteuernachzahlungen (Zeitraum 5 Jahre) von 1.710 Euro gegenüberzustellen ist. Somit ergibt sich trotzdem ein voraussichtlicher Umsatzsteuerüberschuss von 722 Euro auf die Laufzeit gesehen.

Bitte beachten Sie: Bei diesem Beitrag handelt es sich nur um eine Information. Es liegt keine steuerliche Beratung vor.