Wie ist die Umsatzsteuer beim Kauf/Leasing eines betrieblich genutzten Fahrzeugs zu behandeln – Nutzung über 50 %
Soweit ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, stellt sich immer wieder die Frage: Wie werden Fahrzeuge, die im Betriebsvermögen sind und auch privat genutzt werden, umsatzsteuerrechtlich behandelt. Details lesen Sie in meinem Beitrag.
Beispiel:
- Kauf Fahrzeug für 30.000 Euro zuzgl. 19 % 5.700 Euro
- die Vorsteuer aus allen anfallenden Kosten ist abzugsfähig
- Annahme: Keine Führung eines Fahrtenbuches
Jahr 2018:
Erstjahr |
Folgejahre |
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Fahrzeug im Betriebsvermögen |
Neufahrzeug |
Abrechnung |
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Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr |
5.700 Euro |
0 Euro |
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Vorsteuer aus lfd. Kosten (4000 Euro x 19 %) |
760 Euro |
760 Euro |
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gesamte abzugsfähige Vorsteuer |
6.460 Euro |
6.460 Euro |
760 Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
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1 % von 30.000 Euro x 12 Monate = 3.600 |
3.600 Euro |
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abzüglich 20 % nicht mit Vorsteuer belastete Aufwendg. |
-720 Euro |
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verbleiben |
2.880 Euro |
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hierauf 19 % |
547 Euro |
547 Euro |
547 Euro |
Umsatzsteuerüberschuss |
-5.913 Euro |
-213 Euro |
Hinweis:
- Natürlich ist das Ergebnis abhängig vom Anschaffungswert und den laufenden Kosten des Fahrzeugs.
- Bei einem Leasingfahrzeug besteht bei den üblichen Verträgen kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten. Soweit allerdings eine Leasingsonderzahlung vereinbart wurde, ist der Vorsteuerabzug hieraus gegeben. Ansonsten besteht aus jeder monatlichen Rate der Anspruch auf Vorsteuerabzug.
- Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, dadurch kann sich der Anteil der privaten Nutzung zu Gunsten des Steuerpflichtigen vermindern. Allerdings weis ich auf die hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hin.
Wie ist die Umsatzsteuer beim Kauf eines betrieblich genutzten Fahrzeugs zu behandeln – Nutzung zwischen 10% und 50%?
Beispiel:
- Kauf Fahrzeug für 15.000 Euro zuzgl. 19 % 2.850 Euro
- die Vorsteuer aus allen anfallenden Kosten ist abzugsfähig
- Hier ist die Regelung der 1% Besteuerung nicht anzuwenden
- Stattdessen gilt es, den privaten Nutzungsanteil glaubhaft zu machen.
- Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich.
Jahr 2018:
Fahrzeug im Betriebsvermögen |
Neufahrzeug |
Erstjahr |
Folgejahre |
Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr |
2.850 Euro |
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Vorsteuer aus lfd. Kosten (4000 x 19 %) |
760 Euro |
760 Euro |
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gesamte abzugsfähige Vorsteuer |
3.610 Euro |
3.610 Euro |
760 Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
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Gesamtkosten: AFA und allg. Kosten 9000 Euro |
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davon Annahme 60 % private Nutzung |
5.400 Euro |
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zuzgl. 19 % Umsatzsteuer |
1.026 Euro |
1.026 Euro |
1.026 Euro |
Umsatzsteuerüberschuss/Nachzahlung |
-2.584 Euro |
NZ 266 Euro |
Alternativ mit geringeren laufenden Kosten Jahr 2018:
Fahrzeug im Betriebsvermögen |
Neufahrzeug |
Erstjahr |
Folgejahre |
Vorsteuer aus Anschaffung im Erstjahr |
2.850 Euro |
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Vorsteuer aus lfd. Kosten (2000 x 19 %) |
380 Euro |
380 Euro |
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gesamte abzugsfähige Vorsteuer |
3.230 Euro |
3.230 Euro |
380Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
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Gesamtkosten: AFA und allg. Kosten 7000 Euro |
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davon Annahme 60 % private Nutzung |
4.200 Euro |
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zuzgl. 19 % Umsatzsteuer |
798 Euro |
798 Euro |
798 Euro |
Umsatzsteuerüberschuss/Nachzahlung |
ÜZ 2.432 Euro |
NZ 418 Euro |
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2019 und 2020 jeweils 418 Euro |
NZ 836 Euro |
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2021 und folgende Jahre keine Abschreibung 2022 Euro lfd. Kosten x 60 % x 19 % = 228 Euro Annahme bis 2023 (insgesamt 5 Jahre) |
NZ 456 Euro |
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Umsatzsteuernachzahlung bei Nutzung 5 Jahre |
NZ 1.710 Euro |
Hinweise:
Die Berechnung beruht auf der Annahme einer 60%igen privaten Nutzung.
Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ergibt sich ein Vorsteuerüberschuss im Erstjahr von -2.432 Euro, der Gesamtumsatzsteuernachzahlungen (Zeitraum 5 Jahre) von 1.710 Euro gegenüberzustellen ist. Somit ergibt sich trotzdem ein voraussichtlicher Umsatzsteuerüberschuss von 722 Euro auf die Laufzeit gesehen.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Beitrag handelt es sich nur um eine Information. Es liegt keine steuerliche Beratung vor.