Wer auf Social-Media-Kanälen aktiv ist und damit Geld verdient, muss steuerliche Folgen beachten.
Das Bayerische LfSt stellt ein FAQ für Influencer zur Verfügung.
Social-Media und Steuerrecht
In einer Broschüre fasst das Bayerische LfSt die wichtigsten steuerlichen Grundlagen für Influencer zusammen. Dabei werden Themen beleuchtet, wie beispielsweise:
- Steuerarten
- Steuerliche Pflichten
- Steuerliche Folgen bei Gratisprodukten oder Geschenken
Viele Influencer bekommen beispielsweise Produkte zugesandt, die sie für ihre Kanäle testen. Dann stellt sich jedoch die Frage: Handelt es sich hierbei um eine steuerpflichtige Sachzuwendung?
Die Broschüre listet mögliche Fälle auf, die steuerliche Folgen mit sich bringen können. Denn manch einem Social-Media-Akteur sind diese nicht bewusst.
Rufen Sie mich bei Fragen hierzu an oder schicken Sie mir eine Mail.
Margit Egg, Steuerberaterin
Unter dem Motto „Steuern – verständlich!“ biete ich in meiner Kanzlei umfassende steuerliche Beratung sowie individuelle Lösungen für Existenzgründer und Selbstständige. Neben der Finanzbuchführung stehe ich Ihnen mit Einzel-Coachings und Gründungsberatung zur Seite.
Es liegt mir am Herzen, den Menschen mit seinen Finanzen im Ganzen zu sehen und so eine optimale Beratung zu ermöglichen.
Lesen Sie auf meinem Blog immer die neuesten Informationen rund um wichtige steuerliche Themen und kontaktieren Sie mich sehr gerne für eine persönliche Beratung.