
Künstlersozialabgabesatz bleibt ab 1.1.2022 stabil auf 4,2 %
Der Beitragssatz bleibt ab 1.1.2022 stabil auf 4,2 %. Lesen Sie hier noch mehr Informationen zur Künstlersozialabgabe.
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Ab dem 24.1.2020 gibt es für einige KfW-Programme deutlich attraktivere Zuschüsse.
Eine Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung kann ab 01.01.2020 ebenfalls in Anspruch genommen werden.
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Aufwendungen für die Erstausbildung oder für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig!
Rechtsänderungen zum neuen Jahr: Diese Gesetzesänderungen erwarten Sie im Jahr 2020.