Immer wieder stellt sich die Frage, ob es bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen steuerlich günstiger ist, dieses gebraucht oder neu zu kaufen und wie sich die private Kraftfahrzeugnutzung berechnet. Wie viele Betriebsausgaben sind tatsächlich abzugsfähig? Macht es einen Unterschied ob Leasing oder Eigentum? Eine erste Übersicht hierzu gibt mein Beitrag.
Beispiel:
- Annahme Kauf eines Neufahrzeugs für 30.000 Euro (Finanzierung oder bar)
- Alternativ: Kauf eines Fahrzeugs gebraucht 3 Jahre alt für 18.000 Euro (Finanzierung oder bar)
- Alternativ: Leasing eines Fahrzeugs
Ermittlung der Betriebsausgaben und der privaten Nutzung im Veranlagungsjahr. Es wurde kein Fahrtenbuch geführt. Somit erfolgt die Besteuerung der privaten Nutzung mit 1 % des Bruttolistenpreises. Die Nutzungsdauer eines Neufahrzeuges beträgt 6 Jahre. Das gebrauchte Fahrzeug hat noch eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren.
Jahr 2018:
Neufahrzeug |
Gebrauchtwagen |
Leasing |
|
Allgemeine Kosten (Benzin, Reparatur etc.) |
4.000 Euro |
4.000 Euro |
4.000 Euro |
Leasingraten 12 x 350 Euro |
4.200 Euro |
||
Abschreibung Neufahrzeug: 30.000: 6 |
5.000 Euro |
||
Abschreibung Gebrauchtfahrzeug: 18.000: 3 |
6.000 Euro |
||
Gesamtkosten |
9.000 Euro |
10.000 Euro |
8.200 Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
|||
1 % von 30.000 Euro x 12 Monate |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
Verbleibende Betriebsausgaben im Erstjahr |
5.400 Euro |
6.400 Euro |
4.600 Euro |
Im Jahr der Anschaffung und den 2 folgenden Jahren (2019/2020) ergibt sich keine Änderung, hier ist der Gebrauchtwagen sogar steuerlich höher abschreibbar.
Jahr 2021:
Neufahrzeug |
Gebrauchtwagen |
Leasing |
|
Allgemeine Kosten (Benzin, Reparatur etc.) |
4.000 Euro |
4.000 Euro |
4.000 Euro |
Leasingraten 12 x 350 Euro |
4.200 Euro |
||
Abschreibung Neufahrzeug: 30.000: 6 |
5.000 Euro |
||
Abschreibung Gebrauchtfahrzeug: abgeschrieben |
0 Euro |
||
Gesamtkosten |
9.000 Euro |
4.000 Euro |
8.200 Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
|||
1 % von 30.000 Euro x 12 Monate |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
Verbleibende Betriebsausgaben 2019 |
5.400 Euro |
400 Euro |
4.600 Euro |
Jahr 2020:
Fahrzeug im Betriebsvermögen |
Neufahrzeug |
Gebrauchtwagen |
Leasing |
Allgemeine Kosten (Benzin, Reparatur etc.) |
3.000 Euro |
3.000 Euro |
3.000 Euro |
Leasingraten 12 x 350 Euro |
4.200 Euro |
||
Abschreibung Neufahrzeug: 30.000: 6 |
5.000 Euro |
||
Abschreibung Gebrauchtfahrzeug: abgeschrieben |
0 Euro |
||
Gesamtkosten |
8.000 Euro |
3.000 Euro |
7.200 Euro |
Private Kfz-Nutzung – als Einnahme zu verbuchen |
|||
1 % von 30.000 Euro x 12 Monate |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
3.600 Euro |
höchstens 3.000 Euro = Kostendeckelung |
3.000 Euro |
||
Verbleibende Betriebsausgaben 2020 |
4.400 Euro |
0,00 Euro |
3.600 Euro |
Hinweise:
- Das Leasingfahrzeug ist ggf. längst gegen ein neues Fahrzeug ausgetauscht.
- Soweit der Gebrauchtwagen oder das ursprüngliche Neufahrzeug verkauft werden, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer.
- Der gesamte Sachverhalt unterliegt auch der Umsatzsteuer; hierauf soll aber in diesem Beitrag nicht näher eingegangen werden.
- Sollte das Neufahrzeug im 7. Jahr auch noch gefahren werden, ergibt sich die selbe Situation wie beim Gebrauchtwagen.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Beitrag handelt es sich nur um eine Information. Es liegt keine steuerliche Beratung vor.