Steuerliche Möglichkeiten, wenn Sie mit einem Firmenwagen wenige Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte haben!

Ihr Arbeitgeber überlässt Ihnen ein Firmenfahrzeug, das Sie sowohl für private Fahrten als auch für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte verwenden.
Sie führen kein Fahrtenbuch, somit sind die Privatfahrten mit 1 % des Bruttolistenpreises von z.B. 60.000 Euro zu besteuern. Dies ist unstrittig.
Sie fahren allerdings nicht täglich zur Arbeit, da Sie auch noch ein Homeoffice haben bzw. des öfteren direkt am Morgen zu Ihren Kunden fahren.
Dadurch reduzieren sich Ihre monatlichen Fahrten zur Arbeit erheblich.
Nehmen wir an, Sie fahren noch 125 Tage im Jahr in Ihr Büro beim Arbeitgeber.
Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
Variante 1:
BLP 60.000 Euro x 0,03 % x 15 km x 12 Monate = 3.240 Euro jährlich
Diese Berechnung wird Ihr Arbeitgeber üblicherweise vornehmen.
Variante 2:
BLP 60.000 Euro x 0,002 % je Tag der tatsächlichen Nutzung x 15 km x 125 Tage = 2.250 Euro jährlich.
Diese Variante kann von Ihnen als Arbeitnehmer bei Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung gewählt werden.
Sie sind hier nicht an Variante 1 Ihres Arbeitgebers gebunden.

Wichtige Voraussetzung für die Anwendung der Variante 2 ist jedoch:
Sie müssen fahrzeugbezogene Aufzeichnungen führen, aus denen die Anzahl der Fahrten zum Büro ersichtlich sind.

Sie fahren nicht täglich zu Ihrem Arbeitgeber? Dann nutzen Sie diese Möglichkeit Steuern zu sparen!