Der Austritt aus der Kirche kann in Bayern jederzeit erfolgen und ist mit Ablauf des Austrittmonats gültig. Hier erfahren Sie, was für Ehepaare steuerlich beim Austritt aus der Kirche zu beachten ist.

 

Wie berechnet sich die Kirchensteuer für Ehepaare?

 

Im Einkommensteuerbescheid wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten zusammen ermittelt. Zur gleichen Zeit erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Diese wird dann in Bayern an das Kirchensteueramt weitergegeben.

 

Besonderheit bei glaubensverschiedenen Ehepartnern

 

Bei glaubensverschiedenen Ehepartnern – wenn beispielsweise ein Partner katholisch ist, der andere Partner aber aus der Kirche ausgetreten – bezahlt nur der kirchensteuerpflichtige Partner prozentual seine Kirchensteuer. Das Verhältnis der Einkünfte der Ehepartner wird vom Kirchensteueramt errechnet.

 

Sonderthema: Kirchgeld

 

Das Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen der besserverdienende Partner aus der Kirche ausgetreten und der Geringverdienende in der Glaubensgemeinschaft verbleibt. In diesem Fall werden möglicherweise Leistungen, wie z.B. Taufe oder Kommunion, in Anspruch genommen, obwohl nur ein Ehepartner die Kirchensteuer bezahlt. Allerdings blieb es den Kirchen selbst überlassen, zu entscheiden, ob dieses Kirchgeld erhoben wird, wobei es in Bayern nur von der evangelischen Kirche erhoben wurde. Seit 2018 erhebt nun auch die evangelische Kirche kein Kirchgeld mehr. Dieses Thema sollte in Ihrer Steuererklärung für 2018 beachtet werden.

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Stand:  Februar 2019


 

Margit Egg Steuerberaterin AichachMargit Egg, Steuerberaterin

Unter dem Motto „Steuern – verständlich!“ biete ich in meiner Kanzlei umfassende steuerliche Beratung sowie individuelle Lösungen für Existenzgründer und Selbstständige. Neben der Finanzbuchführung stehe ich Ihnen mit Einzel-Coachings und Gründungsberatung zur Seite.

Es liegt mir am Herzen, den Menschen mit seinen Finanzen im Ganzen zu sehen und so eine optimale Beratung zu ermöglichen.

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