
Besteuerung von Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich ist Kurzarbeitergeld steuerfrei.
Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Grundsätzlich ist Kurzarbeitergeld steuerfrei.
Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Ab dem 24.1.2020 gibt es für einige KfW-Programme deutlich attraktivere Zuschüsse.
Eine Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung kann ab 01.01.2020 ebenfalls in Anspruch genommen werden.
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Aufwendungen für die Erstausbildung oder für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig!
Rechtsänderungen zum neuen Jahr: Diese Gesetzesänderungen erwarten Sie im Jahr 2020.